Voraussetzungen
Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss der Nachweis einschlägiger Berufserfahrung erbracht werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen. Die Dauer der erforderlichen Berufspraxis muss das 1,5-fache der Regelausbildungszeit betragen.
Beispiel
Würde die Ausbildung zum gewünschten Abschluss drei Jahre dauern, so müssten mindestens viereinhalb Jahre einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Sowohl eine höhere schulische Allgemeinbildung (z. B. Fachoberschulreife) als auch eine relevante Ausbildung in einem anderen Beruf kann auf die erforderlichen Zeiten angerechnet werden.
Ob Sie zur „Externen-Prüfung“ zugelassen werden können, erfahren Sie bei der prüfenden Stelle – in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK).